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BVerwG, 06.01.1992 - 1 B 150.91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfüllung prozessualer Fürsorgepflichten seitens des Gerichts - Beschlagnahme einer Wohnung wegen drohender Obdachlosigkeit - Feststellung der Rechtswidrigkeit einer "faktischen Beschlagnahme" - Erfordernis der vorherigen Erhebung einer Leistungsklage - Begründung des ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.1991 - 1 S 2291/90
- BVerwG, 06.01.1992 - 1 B 150.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …
Auszug aus BVerwG, 06.01.1992 - 1 B 150.91
Soweit der Kläger wegen der verspäteten Räumung der Wohnung Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte vor dem ordentlichen Gericht geltend macht, begründet auch dieser Umstand kein Feststellungsinteresse, da die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch vom ordentlichen Gericht selbständig geprüft und entschieden werden müssen und können (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1974 - BVerwG 4 B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74; Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 30; Beschluß vom 20. September 1989 - BVerwG 1 B 137.89 -). - BVerwG, 20.06.1974 - IV B 25.74
Feststellungsinteresse in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Auszug aus BVerwG, 06.01.1992 - 1 B 150.91
Soweit der Kläger wegen der verspäteten Räumung der Wohnung Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte vor dem ordentlichen Gericht geltend macht, begründet auch dieser Umstand kein Feststellungsinteresse, da die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch vom ordentlichen Gericht selbständig geprüft und entschieden werden müssen und können (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1974 - BVerwG 4 B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74; Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 30; Beschluß vom 20. September 1989 - BVerwG 1 B 137.89 -). - BVerwG, 20.09.1989 - 1 B 137.89
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Begründetheit …
Auszug aus BVerwG, 06.01.1992 - 1 B 150.91
Soweit der Kläger wegen der verspäteten Räumung der Wohnung Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte vor dem ordentlichen Gericht geltend macht, begründet auch dieser Umstand kein Feststellungsinteresse, da die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch vom ordentlichen Gericht selbständig geprüft und entschieden werden müssen und können (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1974 - BVerwG 4 B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74; Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 30; Beschluß vom 20. September 1989 - BVerwG 1 B 137.89 -).
- BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der …
Auszug aus BVerwG, 06.01.1992 - 1 B 150.91
Mit dieser Beurteilung ist der Verwaltungsgerichtshof entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht von den Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 - (BVerwGE 61.128 ) abgewichen. - BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68
Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt - …
Auszug aus BVerwG, 06.01.1992 - 1 B 150.91
Darunter ist jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse zu verstehen, sei es rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 10.01.1991 - 6 P 14.88
Personalvertretung - Verweigerung der Zustimmung - Rechtsschutzinteresse - …
Auszug aus BVerwG, 06.01.1992 - 1 B 150.91
Die Entscheidung des Berufungsgerichts bezüglich des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verfügung der Beklagten und des Widerspruchsbescheides weicht auch nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluß vom 10. Januar 1991 - BVerwG 6 P 14.88 - (NVwZ 1991, 998) ab.